Ehe und kirchlich heiraten

Die katholische Kirche versteht die Ehe als eine lebenslange Gemeinschaft von Mann und Frau. Die Ehe ist unter Getauften ein Sakrament, das sich die Eheleute selbst spenden, wenn sie vor dem zuständigen Pfarrer und zwei Zeugen diesen lebenslangen Bund schließen. Der Ritus der Eheschließung wird Trauung genannt. Da der Ehebund eine lebenslange Gemeinschaft und damit unauflöslich ist, kennt die katholische Kirche keine Ehescheidung. Allerdings ist es möglich, dass eine Ehe aus bestimmten Gründen annulliert wird.

Sie wollen sich katholisch trauen lassen?

Dann freuen wir uns, wenn Sie mit Ihrem zuständigen Wohnsitzpfarramt Kontakt aufnehmen.

Ein Termin für Ihre kirchliche Trauung sollte frühzeitig (ca. ein halbes Jahr vorher) mit der Kirchengemeinde abgestimmt bzw. im Pfarrbüro angemeldet werden.

Der reservierte Trautermin muss spätestens zwei Wochen nach Anfrage bestätigt werden, da dieser sonst für andere Brautpaare wieder freigegeben wird. Mehrere Vorreservierungen in unserer Gesamtkirchengemeinde sind nicht möglich.

Etwa zwei Monate vor der Feier findet ein Gespräch mit dem Priester oder Diakon, der der Feier vorstehen wird, statt. Dabei wird ein Ehevorbereitungsprotokoll erstellt und Sie können gemeinsam mit dem Sie trauenden Geistlichen die inhaltliche Gestaltung der Trauung besprechen.

Für die katholische Trauung muss mindestens ein Partner katholisch sein. Weiterhin sind zwei Trauzeugen Pflicht und vor der kirchlichen Trauung sollte die standesamtliche Trauung stattgefunden haben.

Wenn Sie kein Gemeindemitglied unserer Gesamtkirchengemeinde sind, jedoch in Stuttgart wohnen, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Termin für Ihre kirchliche Trauung in einer unserer Kirchen zu vereinbaren. Bitte klären Sie dann zuerst mit Ihrem Wohnsitzpfarramt ab, welcher Geistliche aus Ihrer Wohnortgemeinde bei Ihrer Trauung assistieren kann.
Sobald uns eine entsprechende Überweisung Ihres Wohnsitzpfarramtes vorliegt, kann nach Möglichkeit ein Trautermin mit Ihnen vereinbart werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass in den Kirchen in unserer Gesamtkirchengemeinde vorrangig Hochzeiten der hiesigen Gemeindemitglieder stattfinden.

Für eine kirchliche Trauung benötigen Sie:

  • Eine Bestätigung, dass die Trauung beim Standesamt angemeldet ist oder die Vorlage der Heiratsurkunde wenn die Trauung auf dem Standesamt bereits stattgefunden hat.
  • Bestätigungen (Taufscheine oder Taufurkunden genannt) der Taufpfarrämter des Ehepaares. Der Ledigenstand wird beim katholischen Partner/in durch die Taufurkunde festgestellt; diese darf bis zum Traudatum nicht älter als ein halbes Jahr sein. Bei einem nichtkatholischen Partner/in wird der Ledigenstand durch eine standesamtliche Bescheinigung oder durch eine eidesstattliche Erklärung vor dem Pfarrer bezeugt.

Die Frage nach der kirchlichen Gültigkeit einer Eheschließung

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